Projektförderung

Informationen für Ihren Antrag

Gemeinnützig anerkannte oder öffentliche Körperschaften können Anträge auf Unterstützung für ein Projekt bzw. eine Maßnahme an die Rainer Markgraf Stiftung richten. Gerne können auch Anträge für Projekte in Kooperation mit anderen Partnern an die Stiftung gerichtet werden.

Maßnahmen in folgenden Bereichen können gemäß dem Stiftungszweck gefördert werden:

  • Bildungseinrichtungen
  • Wissenschaft und Forschung
  • Infrastrukturelle Projekte

Gestaltung eines Antrags

Der Antrag für eine Unterstützung durch die Rainer Markgraf Stiftung setzt sich inhaltlich idealerweise wie folgt zusammen:

  1. Kurze Information zum Antragsteller
  2. Aussagekräftige Darstellung des geplanten Projekts
  3. Gesamtsumme der beantragten Förderung
  4. Detaillierter Finanzierungsplan für das Projekt
  5. Nachweis der Gemeinnützigkeit (Kopie Freistellungsbescheid)

Die Unterlagen sind vollständig und mit rechtskräftiger Unterschrift an die Rainer Markgraf Stiftung zu richten:

Rainer Markgraf Stiftung
Herrn Florian Prosch
Lisztstraße 16
95444 Bayreuth

Nach Eingang und Prüfung eines Antrags wird im Stiftungsvorstand bzw. im Stiftungsrat über eine mögliche Förderung entschieden. Unvollständige Anträge werden nicht weiter bearbeitet.