Studienförderung
Die Rainer Markgraf Stiftung ermutigt leistungsbereite Jugendliche und junge Erwachsene sichtrotz finanzieller Schwierigkeiten für ein Studium zu entscheiden und unterstützt diese mit einer Studienförderung. Das Interesse an einer gezielten Studienrichtung und die Bereitschaft, sich anschließend verantwortungsvoll in Beruf und Gesellschaft zu integrieren, sind Ideale, die nicht an monetären Grenzen scheitern dürfen.
Die Studienförderung bildet die finanzielle Grundlage für den Lebensunterhalt und den Studienalltag. Die Studienzeit soll neben der intensiven Auseinandersetzung mit der gewählten Fachrichtung auch Freiraum schaffen, um den Blick auf angrenzende Disziplinen zu weiten.
Die Rainer Markgraf Stiftung motiviert deshalb nicht nur zum erfolgreichen Studienabschluss, sondern auch Erfahrungen für den Beruf und das Leben zu sammeln. Für einen Antrag auf Studienförderung sind neben einem persönlichen Bewerbungsschreiben auch ein schulischer Leistungsnachweis und eine Selbstauskunft zur finanziellen Situation erforderlich. Zudem erwartet die Rainer Markgraf Stiftung eine besondere Identifikation mit der Region Oberpfalz beziehungsweise Oberfranken. Nach Prüfung der Unterlagen und einem persönlichen Gespräch wird die Entscheidung über eine Förderung getroffen.
Maximal ist eine Förderung in Höhe von 650 Euro pro Monat möglich. Die Zusage der Studienförderung gilt zunächst für zwei Semester und kann bei entsprechender Leistung jeweils um zwei Semester verlängert werden, jedoch nicht über die reguläre Studienzeit hinaus. Grundsätzlich ist es das Anliegen der Rainer Markgraf Stiftung, mit der Förderung während des gesamten Studiums eine Unterstützung zu gewähren. Es sind die Richtlinien zur Vergabe einer Studienförderung zu beachten.
Antrag für eine Studienförderung
Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllten Unterlagen an die Rainer Markgraf Stiftung an folgende Adresse:
Rainer Markgraf Stiftung
Herrn Florian Prosch
Lisztstraße 16
95444 Bayreuth
Nach Eingang und Prüfung wird über den Antrag entschieden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Unvollständige Anträge werden nicht weiter bearbeitet.